Schönberg

Rechtstipps, keine Rechtsberatung

Rechtstipps, keine Rechtsberatung
Quelle: Pixabay.com
Auf dieser Seite möchten wir auf einige rechtliche Fallen aufmerksam machen. Allerdings ist dies keine Rechtsberatung und hat auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wer eine rechtssichere Webseite möchte, muss einen Rechtsanwalt konsultieren. Erstellt man im Internet eine Webseite, die für jedermann zugänglich ist, hat man einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Ignoriert man diese, kann es schnell zu einer Abmahnung kommen. Diese betrifft Webseiten für Firmen genauso wie private Webseiten oder Blogs.

Im Internet befinden sich viele Seiten mit rechtlichen Tipps, Anweisungen, Beratung und einiges mehr. Aber nur einige dieser Seiten sind auch aktuell und keine kann eine rechtssichere Auskunft geben.

Eine der besten Seiten, um sich rechtliche zu informieren, ist die Webseite eRecht24. 

Diese wird von Berliner Rechtsanwälten betrieben und ist immer aktuell. Auch kann man auf dieser Seite so ziemlich alles nachlesen, was zu Onlinerecht interessant ist.

Urheberrecht - Fremde Inhalte

Fotos, Grafiken, Musik, Videos, Texte usw. die man nicht selbst erstellt hat, können nicht ohne Weiteres auf der Webseite genutzt werden.

Die Nutzung solcher Inhalte ist nur möglich, wenn die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt. Auch ist zu beachten, dass Personen und insbesondere Kinder ein Recht am eigenen Bild haben. Grundsätzlich keine Abbildungen mit Personen veröffentlichen, wenn nicht die Einwilligung aller Personen auf dem Bild vorliegt. 

Daher ist es nicht ratsam, einfach Fotos, Grafiken, Musik, Videos usw. aus dem Internet in die Webseite einbauen. 

Eine Ausnahme sind lizenzfreie Gewerke. Zum Beispiel findet man Fotos, Grafiken und Videos auf verschiedenen Plattformen zur freien Verfügung, sprich lizenzfrei!

Impressum, Datenschutzerklärung

Das Minimum, was jede Webseite benötig ich das Impressum und die Datenschutzerklärung. Diese beiden müssen immer auf der Webseite erreichbar sein, sprich von der Seite aus. Das Impressum und die Datenschutzerklärung können bei eRecht24 mit dem Generator erstellt werden. So hat ist sichergestellt, dass eine recht hohe Rechtssicherheit erreich wird.

Unser Impressum steht im Footer. Dorthin setzen wir grundsätzlich das Impressum und die Datenschutzerklärung. So sind diese beiden Elemente immer von allen Seiten aus zu erreichen. 

Sozial Media Accounts

Was gerne gemacht wird, ist, ein Widget von Facebook einzubinden, damit man auf der Webseite sofort alle neuen Posts sieht. Dies ist schnell gemacht, aber datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Facebook liest dann über diesen Account eine Menge Daten von den Besuchern der Webseite. Das Gleiche gilt für Instagram, Twitter und Co.

Einen einfach Link auf die Webseite ist kein Problem, dieser Link öffnet dann Facebook und Co.

Google

Google Fonts und Google Maps werden sehr gerne eingebunden. Damit hat man tolle Schriften in der Webseite und auch noch eine Karte, auf der sofort ersichtlich ist, wo die Kontaktadresse sich befindet. 

Auch bei Google Fonts und Google Maps tritt das Problem auf, dass Google die Daten der Besucher der Webseite ausliest. Daher am besten die Fonts direkt in WordPress lokal einbinden. 

Bei Google Maps muss der Nutzer mit einem Cookie Consent Tool zustimmen und die Datenschutzerklärung der Webseite muss einen entsprechenden Absatz zu Google Maps enthalten. Eine einfache Lösung ist, legen Sie einen Button an und der enthält den Link auf Google Maps. 

Hyperlinks / Embedding

Hyperlinks – hier wird ein externer Link zu einer fremden Internetseite gesetzt, der Seitennutzer verlässt also die Ursprungswebseite.

Embedding / Frame  – hier werden fremde Inhalte nicht kopiert. Sie sind so in die eigene Website eingebunden, dass sie dort abgespielt werden. Das heißt, der Seitenbesucher verlässt die Seite gar nicht, um zum fremden Inhalt zu gelangen. Am bekanntesten sind die Videos von You Tube und Google Maps.

Bei beiden Varianten können Urheberrechte verletzt werden. 

Bei Hyperlinks, egal ob Surface Links oder Deep Links, wird kein Cookie Consent Toll benötigt. Um die Haftung für die fremden Inhalte auszuschließen, sollte man dies noch einmal genauer bei eRecht24 recherchieren.

Des Weiteren besteht die Gefahr beim Embedding, dass Nutzerdaten gespeichert werden. Daher muss der Nutzer mit einem Cookie Consent Tool zustimmen und die Datenschutzerklärung der Webseite muss einen entsprechenden Absatz zum Beispiel zu YouTube enthalten. 

Webseiten analysieren

Nutzeranalysen auf Webseiten sind immer sehr kritisch zu sehen. Der wohl bekannteste Vertreter ist Google Analytics.

Um Tools für die Analyse von Webseiten rechtssicher einzusetzen, ist einiges erforderlich:

  1. Einwilligung / Consent-Tool 
  2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Analyst abschließen
  3. IP-Anonymisierung
  4. Cookie Consent Tool einbauen
  5. Datenschutzerklärung aktualisieren